Die DIN 66399 stellt den aktuellen Industriestandard für die datenschutzgerechte und gesetzeskonforme Vernichtung von schutzwürdigen Unterlagen und Informationen dar.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu den Sicherheitsstufen und der Datenträgerklassifizierung.
Immer noch befinden sich 70 % aller wichtigen Daten auf Papier - und oft landen sie einfach im Papierkorb. Doch wie kann ich meine Daten sicher vernichten und was gehört eigentlich geshreddert?
Diese Dokumente müssen z.B. geshreddert werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden:
Nach DSGVO muss man nachweisen können, dass beim Datenschutz rechtskonform gearbeitet wird und die Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Mit Aktenvernichtern der erforderlichen Sicherheitsstufen schützen Sie sich vor Bußgeldern.
Die DIN 66399 berücksichtigt die Vielfalt von Datenträgern und definiert für diese die Sicherheitsstufen bei der Vernichtung.
Schutzklassen: 3
Mit diesen Aktenvernichtern gehen Sie auf Nummer sicher. Wir haben für jede Anforderung die richtige Lösung: